Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit. Seit 1996 verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Wie genau diese Gefährdungsbeurteilung aussehen soll wird in dem Gesetz nicht vorschrieben. Grundsätzlich macht es auch keinen Sinn ein festes Schema vorzuschreiben. Dies würde die Kreativität und die Denkweise einschränken. Vielmehr macht es Sinn die Gefährdungsbeurteilung in einem Team zu durchzuführen. Wichtig ist, dass die unterschiedlichen Tätigkeiten im Unternehmen unter Beachtung der verschiedenen Gefährdungsfaktoren (mechanische, elektrische, chemische, physische, psychische, Lärm, Medien, Gefahrstoffe usw.) betrachtet und bewertet werden. Hierzu gibt es zahlreiche online Tools und mittlerweile auch Handy Apps, die genutzt werden können. Gerne beraten wir Sie hierbei in Koblenz und München.
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