Die Arbeitsstättenrichtlinen machen konkrete Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsstätten. Insbesondere werden konstruktive Angaben zu Verkehrswege, Fluchtwege, Lagerräume, Maschinenräume, Sozialräume, Pausenräume, Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte gemacht. Die Arbeitsstättenrichtlinien wurden 2012 durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) ersetzt. Die alten Arbeitsstättenrichtlinien sind somit nicht mehr gültig. Da die Arbeitsstättenrichtlinien teilweise den der Stand der Technik nicht mehr wiederspiegeln, ist die Nutzung mit Vorsicht zu genießen.
Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)
Folgende Arbeitsstättenrichtlinien waren noch bis Ende 2012 gültig:
Die Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln ASR):
Darüber hinaus hat jeder Arbeitnehmer das Recht, Vorschläge zur Verbesserung bzw. zur Reduzierung von Gefährdungen am Arbeitsplatz dem Arbeitgeber zu unterbreiten. Gerne beraten wir Sie zum Arbeitsschutz in München.