Was sind Vibrationen im Sinne der Arbeitssicherheit?

Ganz allgemein sind Vibrationen mechanische Schwingungen. Diese Schwingungen können bei der Arbeit von Beschäftigten von Arbeitsmittel auf den Körper übertragen werden und so zu einer Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Personen bei der Arbeit führen.
Man unterscheidet außer den direkten Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörper-Vibrationen, welche unmittelbare Auswirkungen auf den Körper von Beschäftigten haben, zusätzlich die mittelbaren Auswirkungen der Vibrationen.

Mittelbare oder indirekte Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit liegen vor, wenn z.B. durch Vibrationen die Erfassung von Warnsignalen (Anzeigeinstrumente etc.) gestört wird, mobile Maschinen nicht sicher bedient werden können oder wenn Vibrationen die Stabilität der Strukturen oder die Festigkeit von Verbindungen an Gebäuden, Maschinen oder Anlagen etc. beeinträchtigen.
Alle diese Vibrationen haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten.

Vibrationen im Sinne der Arbeitssicherheit sind jene Schwingungen, welche von einem Gerät oder einer Maschine (Arbeitsmittel) direkt auf den Körper des Beschäftigten im Bereich von 0,1 bis 1000 Hz einwirken.

Wie werden Vibrationen eingeteilt?

Vibrationen am Arbeitsplatz werden in die beiden Kategorien Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörper-Vibrationen eingeteilt. Geschieht die Einleitung der Schwingungen direkt über die Hand, handelt es sich um Hand-Arm-Vibrationen. Gelangen die Schwingungen direkt über Füße, Rücken oder Gesäß in den Körper, spricht man von Ganzkörper-Vibrationen.
Hand-Arm- Vibrationen treten auf z.B. beim Arbeiten mit handgehaltenen oder handgeführten Arbeitsgeräten, bei denen Teile rotieren oder oszillieren. Auch an handgehaltenen Werkstücken, durch handgehaltene schwingende Bedienelemente oder bei Geräten mit Einzelauslösung (Nagler, Bolzensetzer etc.) entstehen Stöße und Vibrationen.
Ganzkörper-Vibrationen treten z.B. auf bei Fahrzeugen und selbstfahrenden Maschinen und in der Nähe von Maschinen mit großer Unwucht oder Schlagenergie (Schmiedehämmer, Backenbrecher, Prallmühlen etc.).

Warum müssen Vibrationen ermittelt werden?

Da Vibrationen die Arbeitssicherheit und die Gesundheit von Beschäftigten gefährden können, muss die Art und die Schwere der Gefährdung ermittelt werden. Der Arbeitgeber ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) verpflichtet. Der Unternehmer kann fachkundige Personen damit beauftragen, diese Beurteilung vorzunehmen.
Fachkundige im Sinne § 5 LärmVibrationsArbSchV sind für die Durchführung der Vibrationsmessungen Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder ihrer Erfahrungen ausreichende Kenntnisse über die Vibrationsmessung an Arbeitsplätzen und die entsprechenden Regeln der Technik, insbesondere internationale, europäische und nationale Normen, haben.

Wir als beratendes Ingenieurbüro in München verfügen über die erforderliche Fachkunde sowie über professionelle Geräte zur Vibrationsmessung auf dem Stand der Technik, wie es in den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung TRLV Vibrationen für Vibrationsmessung gefordert wird. So sind wir in der Lage, Ihr Unternehmen bei Vibrationsmessungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz professionell zu unterstützen.

Wie werden Vibrationsmessungen durchgeführt und Vibrationen bewertet?

Da die Gefährdung einer Schädigung der Hand nicht bei allen Frequenzen gleich ist, verwendet man eine so genannte Frequenzbewertung, die die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung durch unterschiedliche Frequenzen darstellt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die bewertete Beschleunigung bei steigender Frequenz abnimmt. Bei Hand-Arm-Vibrationen wird für alle drei Achsen nur eine Frequenzbewertungskurve verwendet.
Die fachkundige Vibrationsmessung ermittelt für jeden Beschäftigten arbeitsplatzbezogen die sogenannten Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung wie sie durch Arbeitsmittel auf den Körper einwirkt.

Für die Hand-Arm-Vibrationen gelten in den drei orthogonalen Richtungen x,y,z die Effektivwerte a hwx, a hwy, a hwz welche durch Vibrationsmessungen bestimmt werden müssen.

Koordinatensystem-für-Ganzkörper--Vibrationen-und-Hand-Arm--Vibrationen-bei-der-Vibrationsmessung

Koordinatensystem für Ganzkörper- Vibrationen und Hand-Arm- Vibrationen bei der Vibrationsmessung
(Quelle: TRLV Vibrationen, Teil Allgemeines)

Mit Hilfe der Effektivwerte kann der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) für eine Acht-Stunden-Schicht nach folgender Formel berechnet werden.

a hwx = Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in x Richtung

a hwy = Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in y Richtung

a hwy = Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in z Richtung

Ähnliches gilt für die Ganzkörper-Vibrationen mit den gemessenen Effektivwerten 1,4awx, 1,4awy, awz.

Welche Bedeutung hat der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8)?

Der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) stellt eine wichtige Kenngröße zur Bewertung der Belastung von Be¬schäftigten durch Vibrationen dar.
In der LärmVibrationsArbSchV ist der Expositionsgrenzwert von A(8) = 5 m/s2 festgelegt, der nicht überschritten werden darf.
Bei einem Auslösewert von A(8) = 2,5 m/s2 muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition durch Vibrationen ausarbeiten und durchführen.

Um Vibrationsmessungen fachkundig durchführen zu können, werden unter anderem Kenntnisse verlangt:

  • über die Inhalte der LärmVibrationsArbSchV,
  • über die geeigneten Verfahren zu Ganzkörper- Vibrationsmessungen nach ISO 2631-1:1997 sowie Hand-Arm-Vibrationsmessungen nach DIN EN ISO 5349-1:2001 und DIN EN ISO 5349-2:2001,
  • über die einschlägigen anerkannten Regeln der Technik,
  • über die zu bestimmenden Messgrößen und Parameter von Randbedingungen,
  • über die Protokollierung der Vibrationsmessung

Natürlich verlangen Vibrationsmessungen auch eine der Messaufgabe entsprechende Messeinrichtung einschließlich aller Hilfseinrichtungen (z. B. geeignete Ankopplungsvorrichtungen für die Beschleunigungsaufnehmer und Kalibriereinrichtungen zu den Messmitteln). Messeinrichtungen, die den Anforderungen nach DIN EN ISO 8041:2006 entsprechen, sind für Vibrationsmessungen zur Beurteilung der Gefährdung geeignet.
Zusätzlich wird in den TRLV Vibrationen eine umfangreiche Dokumentation der Vibrationsmessungen verlangt, die der Arbeitgeber mindesten 30 Jahre aufzubewahren hat.

Oft allerdings verfügen Unternehmen nicht über die notwendigen Fachkenntnisse und Einrichtungen, eine solche rechtlich vorgeschriebene und fachkundig durchzuführende Ermittlung von Vibrationen sowie die geforderte Dokumentation im Zuge der Risikovermeidung vorzunehmen.

Wir unterstützen Sie bei der Vibrationsmessung .

Wir als beratendes Ingenieurbüro in München führen fachkundige Vibrationsmessungen im Umfeld der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durch. Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen der Vibrationsmessung, Beurteilung und Minderung von Vibrationen sowie Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Auf der sicheren Seite mit der TRLV Vibrationen!

Hält ein Arbeitgeber die Technische Regel TRLV Vibrationen ein, so kann er davon ausgehen, dass die Anforderungen der LärmVibrationsArbSchV erfüllt sind. In der TRLV Vibrationen wird explizit darauf hingewiesen, dass nur fachkundige Personen eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen dürfen!
Wir als beratendes Ingenieurbüro in München verfügen über die erforderliche Fachkunde sowie über professionelle Geräte zur Vibrationsmessung auf dem Stand der Technik, wie es in den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung TRLV Vibrationen für Vibrationsmessung gefordert wird. So sind wir in der Lage, Ihr Unternehmen bei Vibrationsmessungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz professionell zu unterstützen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.