Ganz allgemein sind Vibrationen mechanische Schwingungen. Diese Schwingungen können bei der Arbeit von Beschäftigten von Arbeitsmittel auf den Körper übertragen werden und so zu einer Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Personen bei der Arbeit führen.
Man unterscheidet außer den direkten Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörper-Vibrationen, welche unmittelbare Auswirkungen auf den Körper von Beschäftigten haben, zusätzlich die mittelbaren Auswirkungen der Vibrationen.
Mittelbare oder indirekte Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit liegen vor, wenn z.B. durch Vibrationen die Erfassung von Warnsignalen (Anzeigeinstrumente etc.) gestört wird, mobile Maschinen nicht sicher bedient werden können oder wenn Vibrationen die Stabilität der Strukturen oder die Festigkeit von Verbindungen an Gebäuden, Maschinen oder Anlagen etc. beeinträchtigen.
Alle diese Vibrationen haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten.
Vibrationen im Sinne der Arbeitssicherheit sind jene Schwingungen, welche von einem Gerät oder einer Maschine (Arbeitsmittel) direkt auf den Körper des Beschäftigten im Bereich von 0,1 bis 1000 Hz einwirken.