Jeder Betreiber von Spielplätzen ist verpflichtet, die Sicherheit auf den Spielplätzen und an den Spielgeräten zu gewährleisten. Grundlage hierfür ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Um dies sicherzustellen sind regelmäßige Prüfungen erforderlich. Grundsätzlich werden folgende Spielplatzprüfungen unterschieden. Wir unterstützen Sie in München.
Allgemeines
Erstabnahme nach Fertigstellung des Spielplatzes
Hierbei wird überprüft, ob alle Elemente des Spielplatzes nach den Herstellerangaben normgerecht aufgebaut und installiert wurden. Diese Überprüfung muss durch einen Sachkundigen (befähigte Person) vorgenommen werden. Die qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161 erfüllen diese Anfoderungen. Nach dieser Erstabnahme sollte durch den Betreiber ein sogenanntes Sicherheitsmanagement entwickelt werden. In diesem Sicherheitsmanagement sollten entsprechende Prüfpläne (Inspektionspläne) unter Berücksichtigung der sicherheitstechnischen Anforderungen der einzelnen Geräte entwickelt werden.
Visuelle Routine Inspektion
Operative Inspektion
Jährliche Hauptinspektion
Bei dieser Hauptinspektion handelt es ich um eine Überprüfung der Anlage bezüglich eines detaillierten betriebssicheren Zustandes der Gesamtanlage inklusive aller Einzelgeräte. Hierbei werden unter anderem alle Fundamente, Oberflächen, Verbindungen, tragende Teile sowie Sicherheitseinrichtungen überprüft und dokumentiert.