Jeder Hersteller muss eine Risikobeurteilung Risikoanalyse bzw. Risikobewertung nach der Maschinenrichtlinie durchführen und dokumentieren. Die Risikobeurteilung umfasst die Risikoanalyse und die Risikobewertung. Mit der Risikobeurteilung kann unter anderem die CE-Konformität, die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, sowie sonstigen Forderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nachgewiesen werden.
Allgemeines
Rechtsgrundlagen und Normen für die Risikobeurteilung
Risikobeurteilung
Eine Risikobeurteilung umfasst mehrere Schritte zur Erfassung und Bewertung von Gefährdungen einer Maschine. Grundsätzlich muss der Hersteller bei der Risikobeurteilung den gesamten Lebenszyklus der Maschine berücksichtigen. Angefangen von der Herstellung über den Aufbau bis hin zur Demontage und Entsorgung. Er muss dabei alle Gefährdungsfaktoren berücksichtigen.
Dokumentation der Risikobeurteilung
Folgende Informationen über die Maschine sollten vorhanden sein: