Allgemeines

Nach den Statistiken der Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften liegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle bei betrieblichen Tätigkeiten seit Jahren an der Spitze des Unfallgeschehens. Sowohl die Arbeitsstättenverordnung als auch die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass Fußbodenbeläge rutschhemmend ausgeführt sein müssen.

 

Wie hoch die Gefahr ist, durch Ausrutschen beim Gehen einen Unfall zu erleiden, zeigt sich laut DGUV Information 208-041 anhand der folgenden Unfallhäufigkeit und –schwere:

  • im Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wird etwa jeder zweite meldepflichtige Arbeitsunfall, der sich auf dem Fußboden ereignet, durch Ausrutschen verursacht. Jeder 25. Rutschunfall führt zu einem folgeschweren Sturz
  • jede 10. neue Unfallrente, die jährlich hinzukommt, ist auf einen Rutschunfall zurückzuführen
  • die durchschnittlichen Folgekosten eines Rutschunfalls liegen bei ca. 34.000 Euro

Um die Rutschgefahr zu reduzieren schreibt die ASR A 1.5/1.2 je nach Arbeitsbereich (Eingangsbereiche, Treppen, Arbeitsräume, Herstellungsräume etc.)  eine entsprechende Rutschfestigkeit für Fußböden vor.

Um die Rutschgefahr bzw. das Ausrutschen zu reduzieren, sollte der entsprechende Gleitreibungskoeffizient nach der DIN 51131 immer zwischen 0,30 – 0,45 μ liegen. Da die Rutschgefahr nicht nur vom Fußboden, sondern auch vom Schuhwerk und entsprechenden Medien (Wasser, Öl, Pulver etc.) dazwischen abhängt, ist eine Messung und Prüfung der Gleitreibung unabdingbar.

Leistungen:

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Rutschgefahr bei Fußboden / Bodenbelag und Bodenbeschichtung
  • Auswahl der Bodenbeläge und Oberfläche der Fußböden
  • Auswahl der Rutschgruppe nach ASR A 1.5/1.2 „Fußböden“
  • Messung der Rutschgefahr bzw. des Gleitreibungskoeffizienten der Fußböden
  • Messung, Überprüfung, Beurteilung der Anforderung der Fußböden
  • Soll-/Ist-Vergleichsprüfung, Vergleichsmessung nach durchgeführten Umbaumaßnahmen
  • Erarbeitung von Reinigungskonzepten für Bodenbeläge zur Reduzierung der Rutschgefahr
  • Unfallanalyse

Nutzen

Durch eine normgerechte Messung und Gefährdungsbeurteilung der Rutschgefahr von Fußbodenbelägen anhand des Gleitreibungskoeffizienten erfüllt der Arbeitgeber die rechtlichen Anforderungen zur Erstellung einer rechtskonformen Gefährdungsbeurteilung und kann die Unfallgefahr durch Ausrutschen reduzieren.

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