Leiternprüfung

Allgemeines

Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz und nach der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, nur sichere Leitern bereitzustellen. Um die Sicherheit der Leitern zu gewährleisten muss der Arbeitgeber die Prüffristen und die erforderliche Qualifikation des Prüfpersonals festlegen. Die allgemeinen Kriterien für das Prüfpersonal sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 festgelegt. Wir übernehmen die Leiternprüfung in München, Koblenz und weiteren Standorten.

Rechtliche Grundlagen für die Leiternprüfung

Neben der bereits oben aufgeführten Gesetzgebung gibt es unter anderem folgende Vorschriften, Normen und Informationen die sich im engeren und weiteren Sinne mit dem Thema Leitern und Leiternprüfung beschäftigen.

  • DIN EN 131-1 Leitern – Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße; Deutsche Fassung EN 131-1:2007+A1:2011
  • DIN EN 131-2 Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 131-2:2010
  • DIN EN 131-3 Leitern – Teil 3: Sicherheitshinweise und Benutzerinformation; Deutsche Fassung 131-3:2011
  • DIN EN 131-4 Leitern – Teil 4: Ein- oder Mehrgelenkleitern; Deutsche Fassung EN 131-4:2007
  • DIN EN 131-7 Leitern – Teil 7: Mobile Podestleitern; Deutsche Fassung EN 131-7:2011
  • DIN EN 61478 Leitern aus isolierendem Material

Prüfungen von Leitern

Bei der Prüfung von Leitern sollte nach den oben aufgeführten Vorschriften und Informationen vorgegangen werden. zur Dokumentation der Prüfung empfiehlt es sich, das Leiternprüfbuch zu nutzen. Darin sind die wesentlichen Informationen zur Durchführung der Leiternprüfung enthalten. Folgende Punkte müssen vom Hersteller bei der Produktion berücksichtigt werden und sollten ebenfalls bei der Leiternprüfung beachtet werden. Wir unterstützen Sie in München und Koblenz.

Prüfung von Holzleitern und Metallleitern

  • Zulässige Holzsorten: Buche, Esche, Stieleiche, Robinie, Kiefer, Fichte, Lärche, Tanne
  • Risse (Haarrisse) sind nur bis zu einer Länge von 100 mm zulässig
  • Stockiges Holz, Insektenbefall sowie Rot- und Braunfäule sind nicht zulässig
  • Alle Schrauben und Muttern müssen gegen selbstständiges Lösen gesichert sein
  • Alle Ecken und Kanten müssen gratfrei sein
  • Korrosionsgefährdete Teile müssen geschützt sein
  • Alle Holzteile müssen bearbeitet und mit einem Anstrich (durchsichtig und wasserdampfdurchlässig) versehen sein
  • Sprossen / Stufen und Plattformen müssen rutschhemmend ausgeführt und funktionsfähig sein
  • Fußenden von Leitern müssen rutschhemmend ausgeführt sein

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.