Was verbirgt sich hinter dem Begriff Technische Dokumentation?

Die Technische Dokumentation, auch Technikdokumentation oder Produktdokumentation ge­nannt, beschreibt in Wort und Bild ein technisches Erzeugnis. Dabei umfasst sie alle Informations­produkte, die zur Nutzung, Wartung oder Reparatur von technischen Erzeugnissen anleiten. In der Technischen Dokumentation werden die Informationen systematisch so strukturiert und aufberei­tet, dass durch die Informationsprodukte der jeweilig beabsichtigte Zweck vollständig erfüllt werden kann.

 

Die Technische Dokumentation dient der Information und Instruktion von definierten Zielgrup­pen. Dabei soll sie den Hersteller haftungsrechtlich absichern, der Produktbeobachtung dienen, es aber auch möglich machen, Informationen zurückverfolgen und reproduzieren zu können. Nicht zuletzt  muss die Technische Dokumentation die gesetzlich geforderte dauerhafte Archivierung von rele­vanten Informationen erfüllen.

Die Technische Dokumentation stellt Informationen über das Produkt selbst zur Verfügung, den Umgang mit ihm und über das Verhalten der Nutzer. Alle Lebensphasen des Produkts von der Ent­wicklung bis zur Entsorgung werden dabei abgedeckt.

In der VDI 4500 Richtlinie wird zwischen interner und externer Technischer Dokumentation unter­schieden.

Die interne Technische Dokumentation dient der internen Archivierung aller produktrelevan­ten Dokumente und dem Nachweis, dass alle rechtlichen Pflichten eingehalten wurden. Die Informat­ionen bleiben im Normalfall beim Hersteller eines Produkts.

Die externe Technische Dokumentation soll Betreiber und Benutzer von Produkten informieren und gewährleisten, dass ein Produkt sicher und bestimmungsgemäß in Betrieb genommen, ver­wendet, gewartet und, falls erforderlich, entsorgt werden kann.

Interne Technische Dokumentation

Der Maschinenhersteller hat für alle Maschinen nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Technische Dokumentation, d. h, technische Unterlagen nach Anhang VII A zusammenzustel­len. Diese Technische Dokumentation, wird auch interne Technische Dokumentation genannt.

Die Maschinenrichtlinie erläutert hierzu in Anhang VII A:

Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen. Sie müssen sich, soweit es für diese Beur­teilung erforderlich ist, auf die Konstruktion, den Bau und die Funktionsweise der Maschine er­strecken.

 

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt in Anhang VII A Nr. 1 den Umfang der technischen Unter­lagen wie folgt fest:

  1. a) eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen:
  • eine allgemeine Beschreibung der Maschine,
  • eine Übersichtszeichnung der Maschine und die Schaltpläne der Steuerkreise sowie Be­schreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine er­forderlich sind,
  • vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen, Beschein­igungen usw., die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind,
  • die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren ange­wandt wurde; dies schließt ein:
    • i) eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten,
    • ii) eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risi­kominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken,
  • die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderun­gen,
  • alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer Stelle nach Wahl des Herstellers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt wur­den,
  • ein Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine,
  • gegebenenfalls die Einbauerklärung für unvollständige Maschinen und die Montageanlei­tung für solche unvollständigen Maschinen,
  • gegebenenfalls eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für in die Maschine eingebaute andere Maschinen oder Produkte,
  • eine Kopie der EG-Konformitätserklärung

Unser Ingenieurbüro in München unterstützt Sie im Rahmen der Technischen Dokumentation bei der Erstellung der Risikobeurteilung und EG-Konformitätserklärung, wie sie von der Maschinen­richtlinie 2006/42 EG gefordert wird.

Externe Technische Dokumentation

Der Maschinenhersteller hat für alle Maschinen nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Technische Dokumentation, d. h, technische Unterlagen nach Anhang VII A zusammenzustel­len. Diese Technische Dokumentation, wird auch interne Technische Dokumentation genannt.

Die Maschinenrichtlinie erläutert hierzu in Anhang VII A:

Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen. Sie müssen sich, soweit es für diese Beur­teilung erforderlich ist, auf die Konstruktion, den Bau und die Funktionsweise der Maschine er­strecken.

 

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt in Anhang VII A Nr. 1 den Umfang der technischen Unter­lagen wie folgt fest:

  1. Die externe Dokumentation wird im Allgemeinen von Technischen Redakteuren in der Sprache der jeweiligen Anwender erstellt. Verschiedene Bezeichnungen und Formen je nach Produkt, Zielgrup­pe und gesetzlichen Anforderungen sind gebräuchlich. Bezeichnungen wie Betriebsanleitung, Be­dienungsanleitung, Gebrauchsanlei­tung, Installationsanleitung, Montageanleitung, Kurzanlei­tung, Benutzerhandbuch, Gebrauchs­anweisung, Bordbuch, Serviceanleitung, Online-Hilfe, Tuto­rial etc. sind üblich und weisen auf die verschiedenen Zielgruppen und Anforderungen hin.

    Die Erstellung externer Technischer Dokumentationen erfordert besondere Fachkenntnisse und Qualifikationen. Mit dieser Aufgabe werden Technische Redakteure betraut. Sie sind bei größeren Unternehmen häufig in speziellen Fachabteilungen – Technischen Redaktionen – angesiedelt und sind sowohl für die redaktionelle Bearbeitung von Benutzerinformationen als auch für die Koordi­nation des abteilungsübergreifenden Dokumentationsprozesses verantwortlich. Kleinere Unterneh­men greifen oft auf externe Dienstleister zurück, die sich auf die Erstellung von Technischer Doku­mentation spezialisiert haben.

Gesetzliche Grundlagen der Technischen Dokumentation

Staatliche Gesetze und Rechtsvorschriften fordern von den Herstellern, dass ihre technischen Pro­dukte sicher sein müssen. Um die geforderte Sicherheit zu dokumentieren, muss der Hersteller die Technische Dokumentation bereitstellen.

In der EU gelten die einschlägige EG-Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie, ATEX-Richtlinie, Nie­derspannungsrichtlinie, Druckgeräterichtlinie oder die Produktsicherheitsrichtlinie. Sie wurden von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland sind dies z. B. das Produktsicherheitsgesetz ProdSG oder das Medizinproduktegesetz MPG.

Tritt ein Schaden durch eine fehlerhafte Technische Dokumentation ein, so haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz ProdHaftG, dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB oder eventuell nach sonstigen Verpflichtungen, die sich aus Einzelverträgen ergeben.

Die Betriebsanleitung - ein wichtiger Teil der Technischen Dokumentation

Die Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – 9. ProdSV) setzt die europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht um. Dort ist, ne­ben den Bestimmungen zum Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und zur CE-Kenn­zeichnung, in § 3 Absatz 2, Nummer 3 zur Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen folgendes festgelegt:

Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen oder vor der Inbe­triebnahme einer Maschine insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsan­leitung im Sinne des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG, zur Verfügung stellen.

Wenn eine Betriebsanleitung nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 8, 9. ProdSV.

Unser Ingenieurbüro in München unterstützt Sie im Rahmen der Technischen Dokumentation bei der Erstellung von Betriebsanleitungen nach der Maschinenverordnung 9. ProdSV.

Leistungen zur Technischen Dokumentation

EG - Richtlininenrecherchen

CE - Normenrecherchen

Typ A-, B- und C-Normen

Risikoanalysen

Risikoanalysen für Maschinen und Anlagen – z.B. nach Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie.

Dokumentation Risikoanalysen

Dokumentation Risikoanalysen für Maschinen und Anlagen.

Schulungen

Schulungen zur CE-Konformität, Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung usw.

Erstellung von Konformitätserklärungen

Baumusterprüfungen

Beratung zur EG Baumusterprüfungen

Betriebsanleitungen, Wartungsanleitungen, Aufbauanleitungen

Erstellung von Betriebsanleitungen, Wartungsanleitungen, Aufbauanleitungen

Schulung- und Serviceunterlagen

Erstellung von Schulung und Serviceunterlagen – Vorträge

Beratung zur CE-Konformität

Nutzen

Ziel ist es, Ihnen im Rahmen der Technischen Dokumentation soviel Arbeit wie möglich abzunehmen. Nutzen Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.

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