Als wichtigsten Kennwert hat man den Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h bestimmt, welcher die Lärmeinwirkung (Geräuschimmission ) an einem Arbeitsplatz für einen Arbeitstag von 8 Stunden beschreibt. Wie entsprechende Lärmmessungen durchzuführen sind, ist in der DIN EN ISO 9612 ausführlich festgehalten.
Extrem hohe Schallimpulse verursachen möglicherweise unmittelbare Gehörschädigungen. Solche Schallimpulse können mit dem Spitzenschalldruckpegel Lp,C,peak als Kennwert erfasst werden. Ein weiterer Kennwert ist der maximale A,I-bewertete Schalldruckpegel LA,I,max. Er stellt einen zusätzlichen Kennwert dar, der die akute Gefährdung des Gehörs durch impulsartige Einzelschallereignisse beschreiben kann. In diesen Kennwert geht nicht nur die Amplitude des Schallereignisses ein sondern auch dessen Dauer.
Viele moderne Schallmessgeräte können diesen maximalen Impulsschalldruckpegel LA,I,max parallel zu den anderen wichtigen Messgrößen, wie dem äquivalenten Dauerschallpegel Lp,A,eq und dem Spitzenschalldruckpegel Lp,C,peak, erfassen.
Geräusche an Arbeitsplätzen verlaufen nicht immer gleichmäßig, sondern sie können in ihrem Pegelverlauf auch schwanken oder unterbrochen sein oder aus Kombinationen verschiedener Schallereignisse bestehen. Deswegen müssen Messgeräte, die im Arbeitsschutz eingesetzt werden sollen, den sogenannten energieäquivalenten Dauerschallpegel LA,eq,t (A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel über einen Zeitraum t) über einen längeren Zeitraum ausweisen können, damit Pegelschwankungen berücksichtigt werden. Der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h entspricht hierbei einem energieäquivalenten Dauerschallpegel LA,eq,t für eine Expositionszeit t von 8 Stunden.
Wir als Ingenieurbüro in München verfügen über die erforderliche Fachkunde, sowie über Lärmmessgeräte, die den geforderten Stand der Technik bei Lärmmessungen bieten. So sind wir in der Lage, Ihr Unternehmen bei Lärmmessungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz wie auch bei sonstigen Akustikmessungen professionell zu unterstützen.