Allgemeines
Normen und Vorschriften
Grundsätzlich gilt für die Ausgestaltung von Handläufen die jeweilige Landesbauordnung. Darüber hinaus sind in der DIN 18065 die Vorgaben enthalten.
Vorgaben nach der DIN 18065
Folgerungen
Wenn die Handläufe gemäß den oben aufgeführten Vorgaben regelmäßig vor Ort überprüft werden (z.B. bei der jährlichen Betriebsbegehung), wird das Gefährdungsrisiko für Mitarbeiter und Besucher erheblich reduziert. Die Erfahrung zeigt, dass oft auch dort Mängel (z.B. im Neubau) entdeckt werden, wo man sie nicht vermuten würde. Beratung in München und Koblenz.