Allgemeines

Bei Arbeiten mit Gerüsten können vielseitige Gefährdungen entstehen, die unter Umständen zu Unfällen führen können. Aus diesem Grund ist jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz und nach der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, nur sichere Gerüste bereitzustellen und zu betreiben. Um dies zu gewährleisten gibt es zahlreiche Verpflichtungen für den Gerüstbauer und den Gerüstnutzer bzw. Gerüstbetreiber.

Gefährdungen beim Aufbau und Nutzung von Gerüsten

  • Mechanische Gefährdungen:durch Abstürzen, Stolpern auf dem Gerüst und dessen Zugang
  • Elektrische Gefährdungen: durch Nutzung elektrischer Betriebsmittel sowie Arbeiten in der Nähe von Freileitungen
  • Gefährdungen durch Lärm: Arbeiten in der Nähe von lärmintensiven Anlagen und Maschinen.
  • Gefährdungen durch Strahlung: Arbeiten in der Nähe von Anlagen die Strahlung (ionisierende, nichtionisierende) ermittieren sowie UV-Strahlung durch das Sonnenlicht
  • Gefährdungen durch Gefahrstoffe: Brand, Explosion, inhalative und dermale Aufnahme von giftigen o. gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen (Lösemittel, Kohlenwasserstoffe, Stäube usw.) z.B. bei Arbeiten in Großbetrieben
  • Gefährdungen durch das Klima: durch schlechte Witterungsverhältnisse (Kälte, Hitze, Nässe, Wind)
  • Multifaktorielle Gefährdungen: durch das einzurüstende Objekt und dessen Infrastruktur (Einbruchgefahr, Explosionsgefahr, Maschinen und Anlagen, bewegte Teile usw.)

Pflichten des Gerüstbauers

  • Prüfung der Eignung des vorgesehenen Gerüstes unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks
  • Ggf. Abstimmung mit Anderen am Projekt beteiligten Unternehmen
  • Prüfung ob öffentlicher Verkehrsraum gesichert werden muss
  • Prüfung ob Arbeiten in der Nähe von Freileitungen (Sicherungsabstand bis 5 m) erforderlich sind
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Bestellung und Unterweisung (in die Gefährdungsbeurteilung u. Montageanweisung) der befähigten Person (abgeschlossene Berufsausbildung im Gerüstbau-Handwerk sowie ausreichend berufliche Erfahrung) zur Überwachung der Arbeiten
  • Auswahl fachlich geeignete Beschäftigte
  • Unterweisung der Beschäftigten in die Gefährdungsbeurteilung u. Montageanweisung
  • Kennzeichnung des Gerüst mit Gerüstbauart, Last- und Breitenklasse sowie Sicherheitshinweisen
  • Prüfung / Abnahme des Gerüsts nach Fertigstellung incl. Erstellung eines Prüfberichts

Pflichten des Gerüstbenutzers / Gerüstbetreibers

  • Prüfung der Eignung des vorgesehenen Gerüstes unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks
  • Prüfung der Last-, Höhen- und Breitenklasse
  • Sichtprüfung (incl. Dokumentation) vor der Nutzung (Aufstellfläche, Aufstiege, Beläge, Verankerung, Seitenschutz, Abstand zum Gebäude
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung der Beschäftigten in die Gefährdungsbeurteilung u. Schutzmaßnahmen

Pflichten des Gerüstbenutzers / Gerüstbetreibers

  • Prüfung der Eignung des vorgesehenen Gerüstes unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks
  • Prüfung der Last-, Höhen- und Breitenklasse
  • Sichtprüfung (incl. Dokumentation) vor der Nutzung (Aufstellfläche, Aufstiege, Beläge, Verankerung, Seitenschutz, Abstand zum Gebäude
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung der Beschäftigten in die Gefährdungsbeurteilung u. Schutzmaßnahmen

Vorschriften und Normen für Gerüste

  • Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen TRBS 2121
  • Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten TRBS 2121 Teil 1
  • Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Leitern TRBS 2121 Teil 2
  • Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten sowie von Schutzwänden in Dachfanggerüsten BGG 927
  • Informationen für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten BGI/GUV-I 663
  • Handlungsanleitung für rückengerechtes Verhalten beim Gerüstbau BGI 821
  • Gerüstbauarbeiten BGI 5101
  • DIN 4420-1 Arbeits-­ und Schutzgerüste – Teil 1: Schutzgerüste Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung
  • DIN 4420-2 Arbeits-­ und Schutzgerüste – Teil 2: Leiterngerüste – Sicherheitstechnische Anforderungen
  • DIN 4420-3 Arbeits-­ und Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen
  • DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Produktfestlegungen
  • DIN EN 12810-2 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise
  • DIN EN 12811-1 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 1: Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung
  • DIN EN 12811-2 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 2: Informationen zu den Werkstoffen
  • DIN EN 12811-3 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 3: Versuche zum Tragverhalten
  • DIN EN 12811-4 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 4: Schutzdächer für Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung

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