Gefahrstoffberatung

Beim Umgang mit Gefahrstoffen können viele Gefährdungen entstehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften erlassen, welche eingehalten werden müssen. Oft sind die Arbeitgeber damit überlastet oder Ihnen fehlt die notwendige Qualifikation um eine entsprechende Beurteilung der Gefährdungen durchzuführen. Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Tätigkeiten und führen gesetzeskonforme Beurteilungen durch. Je nach Art der Gefährdung, ist die Beurteilung vor der Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Folgende Maßnahmen sind beim Umgang mit Gefahrstoffen durchzuführen bzw. zu beachten:

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Lagerung der Gefahrstoffe nach TRGS 510
  • Prüfung ob die Grenzwerte der Gefahrstoffe eingehalten werden
  • Prüfung ob arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind
  • Beurteilung der Gefährdungen durch explosive Atmosphäre ggf. Erstellung eines Explosionsschutzdokuments
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter

Wie unterstützen Sie gern im Rahmen einer Gefahrstoffberatung in München und Umgebung. Vereinbaren Sie eine kostenlosen Beratungstermin!

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.