Gefährdungsfaktoren

Die Gefährdungsfaktoren stellen Gefährdungen dar, die je nach Wirksamwerden der gefahrbringenden Bedingung einen Unfall oder eine berufsbedingte Erkrankung hervorrufen können. Die Gefährdungsfaktoren werden im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ermittelt. Folgende Gefährdungsfaktoren können auftreten:

  • Mechanische (Stolpern, herabfallende o. bewegte Teile)
  • Physische (z.B. Heben u. Tragen schwerer Lasten)
  • Strahlung (ionisierende u. nichtionisierende Strahlung)
  • Vibrationen
  • Heiße und kalte Medien
  • Psychische Gefährdungen (z.B. Überforderung, Unterforderung, Stress, Mobbing usw.)
  • Explosion (Lagerung, Handhabung von Gefahrstoffen)
  • Biologische Gefährdung (z.B. Viren, Bakterien, Keime)
  • Gefahrstoffe (krebserregende, gesundheitsschädliche)
  • Elektrische Gefährdungen (gefährliche Körperströme)
  • Lärm
  • Klima, Witterung (Nässe, Kälte)

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