Explosionsschutzdokument

Der Explosionsschutz ist seit dem 01.07.2015 nicht mehr in der Betriebssicherheitsverordnung, sondern in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Demnach hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob eine Gefährdung durch explosive Atmosphäre vorhanden ist. Grundsätzlich gilt, dass Handlungsbedarf ab einer gefahrdrohenden Menge von 10 Liter (gemäß TRGS 721) explosive Atmosphäre besteht. Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung durch explosive Atmosphäre festgestellt, so sind die Gefährdungen durch primäre, sekundäre und tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen zu beseitigen. Wir unterstützen Sie hierbei in München und Koblenz. Sind Gefährdungen durch eine gefährliche explosive Atmosphäre vorhanden, wird die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes empfohlen. Das Explosionsschutzdokument enthält eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Gegebenheiten sowie der chemischen und physikalischen Eigenschaften der Stoffe, Schutzmaßnahmen entwickelt. Folgende Bestandteile sollten immer enthalten sein:

Bestandteile und Gliederung des Explosionsschutzdokuments

  • Kurzbeschreibung der Anlage und Infrastruktur
  • Beschreibung der Tätigkeiten und Verfahren
  • Verwendete Stoffe und Mengen
  • Beurteilung der Entstehung explosiver Atmosphäre
  • Zoneneinteilung und Zonenplan
  • Beschreibung der Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch und personell)

Vorschriften, Normen, Informationen zum Explosionsschutzdokument

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