Der Explosionsschutz ist seit dem 01.07.2015 nicht mehr in der Betriebssicherheitsverordnung, sondern in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Demnach hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob eine Gefährdung durch explosive Atmosphäre vorhanden ist. Grundsätzlich gilt, dass Handlungsbedarf ab einer gefahrdrohenden Menge von 10 Liter (gemäß TRGS 721) explosive Atmosphäre besteht. Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung durch explosive Atmosphäre festgestellt, so sind die Gefährdungen durch primäre, sekundäre und tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen zu beseitigen. Wir unterstützen Sie hierbei in München und Koblenz. Sind Gefährdungen durch eine gefährliche explosive Atmosphäre vorhanden, wird die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes empfohlen. Das Explosionsschutzdokument enthält eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Gegebenheiten sowie der chemischen und physikalischen Eigenschaften der Stoffe, Schutzmaßnahmen entwickelt. Folgende Bestandteile sollten immer enthalten sein:
Explosionsschutzdokument
Bestandteile und Gliederung des Explosionsschutzdokuments
- Kurzbeschreibung der Anlage und Infrastruktur
- Beschreibung der Tätigkeiten und Verfahren
- Verwendete Stoffe und Mengen
- Beurteilung der Entstehung explosiver Atmosphäre
- Zoneneinteilung und Zonenplan
- Beschreibung der Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch und personell)
Vorschriften, Normen, Informationen zum Explosionsschutzdokument
- Produktrichtlinie 94/9/EG (ATEX 95) war noch bis 20.04.2016 gültig
- Produktrichtlinie 2014/34/EU (ATEX 114), Ersatz für 94/9/EG
- Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137)
- Gefahrstoffverordnung
- Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV R 13-001
- Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen BGI/GUV-I 719
- Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe BGI 740
- Beispielsammlung Explosionsschutzmaßnahmen bei der Arbeit auf und in Deponien GUV-I 842
- Explosionsschutzmaßnahmen bei der Arbeit im Bereich
von abwassertechnischen Anlagen BGI 5033 - Beispielsammlung Explosionsschutzmaßnahmen bei der Arbeit im Bereich von abwassertechnischen Anlagen GUV-I 8594
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines TRBS 2152 / TRGS 720
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre –
Beurteilung der Explosionsgefährdung TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721 - Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher
explosionsfähiger Atmosphäre TRBS 2152 Teil 2/ TRGS 722 - Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre TRBS 2152 Teil 3
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken TRBS 2152 Teil 4
- Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen TRBS 2153
- Hinweise zum Explosionsschutzdokument
- Leitfaden ATEX 137
- Informationen zum Explosionsschutzdokument vom Sächsisches Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- EN 1127-1 Explosionsfähige Atmosphären – Explosionsschutz; Teil 1: Grundlagen und Methodik