Kann beim Betreiben von Anlagen oder bei sonstigen Tätigkeiten der Beschäftigten die Bildung explosiver Atmosphäre nicht sicher verhindert werden, ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes Pflicht für alle Arbeitgeber. Eine explosive Atmosphäre kann durch Gase, Nebel, Dämpfe oder Staub hervorgerufen werden. Mit folgenden Schritten kann eine Gefährdung durch Explosion verhindert werden. Gerne beraten wir Sie in München und Koblenz.