Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (§5) hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu beurteilen und muss in Abhängikeit von der jeweiligen Gefährdung Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sicherstellen. Dies betrifft auch den Schutz vor elektromagnetischen Feldern (Elektrosmog). Der Arbeitgeber ist in der Pflicht,
- zu prüfen, ob elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz der Beschäftigten auftreten/können
- eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit in Bezug auf elektromagnetische Strahlung durchzuführen
Hierfür muss der Arbeitgeber nachweislich das Auftreten elektromagnetischer Felder am Arbeitsplatz ermitteln und bewerten (Grenzwertvergleich gemäß EMFV).
Die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) regelt die Sicherheit der Mitarbeiter vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz. (19.11.16)