Brandschutz

Der Brandschutz ist Aufgabe des Arbeitgebers bzw. des Betreiber. Immer wenn Umbau oder Nutzungsänderungen anstehen, sind besondere Auflagen im Brandschutz zu beachten. Aus diesem Grund sollten die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beantragt bzw. erstellt werden. Eine der wichtigsten Unterlagen stellt der sogenannte Brandschutznachweis dar. In diesem Nachweis werden alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes beschrieben. Insbesondere Mieter oder zukünftige Eigentümer sollten vor der Nutzung bzw. Erwerb diese Unterlagen prüfen, um festzustellen, ob der Brandschutznachweis ordnungsgemäß umgesetzt wurde.

Pflichten des Arbeitsgebers

Jeder Arbeitgeber ist im Rahmen der Arbeitssicherheit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Dazu gehört auch die Sicherstellung des Brandschutzes im Unternehmen. Nachfolgend aufgeführte Punkte sollte jeder Arbeitgeber im Rahmen des Brandschutzes beachten bzw. umsetzen.

  • Vorhandensein einer Brandschutzordnung (Teil A – C)
  • Aushänge zum Brandschutz (Flucht- und Rettungsplan, Alarmplan)
  • Durchführung von Übungen nach dem Flucht- und Rettungsplan
  • Unterweisung der Beschäftigten bzgl. Brandschutz und Evakuierung
  • Ordnung und Sauberkeit (unnötige Brandlast vermeiden, Flucht- und Rettungswege freihalten)
  • Wurden die Art, Anzahl und Ort der Feuerlöscheinrichtungen fachgerecht (nach BGR 133) ermittelt?
  • Werden die Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen regelmäßig geprüft und sind sie gut zugänglich?
  • Unterweisung der Beschäftigten in die Nutzung der Feuerlöscher
  • Sind die Fluchtwege gekennzeichnet und von jeder Stelle aus sichtbar?
  • Öffnen alle Türen in Fluchtrichtung und sind Sie ohne Hilfsmittel zu bedienen?
  • Werden alle Brandschutz- und Rauchschutztüren regelmäßig auf Funktionsfähigkeit geprüft?
  • Werden Brandmeldeeinrichtungen regelmäßig geprüft?
  • Werde brennbare Stoffe in dafür geeigneten Einrichtungen (Sicherheitsschränke) gelagert?
  • Werden die maximal zulässigen Lagermengen für Gefahrstoffe (z.B. in Kellern) gemäß TRGS 510 eingehalten?
  • Werden die Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen unterwiesen?

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