Ziele im Arbeitsschutz

Der Begriff Arbeitsschutz steht für alle Maßnahmen die dazu dienen, Gefährdungen die eine Erkrankung oder Unfall auslösen können, zu reduzieren.
Diese Maßnahmen werden in technische, organisatorische oder personelle Gruppen unterteilt. Man spricht vom sogenannten TOP-Prinzip. Um die Gefährdungen wirksam zu reduzieren gibt es im Bereich des Arbeitsschutzes gesetzliche Verpflichtungen für jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist in vielen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften sowie in Technischen Regeln und Normen geregelt. Im folgenden Link ist eine kleine Auswahl der vielfältigen Vorschriften aus dem Bereich der Arbeitssicherheit dargestellt. Die wesentlichen Pflichten sind jedoch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) aufgeführt. Hieraus ergeben sich die wesentlichen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Pflichten der Arbeitgeber

Im Folgenden sind einige Pflichten der Arbeitgeber bzgl. Arbeitsschutz dargestellt. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, um Gefährdungen seiner Arbeitnehmer zu verhindern. Hierzu muss er gemäß Arbeitsschutzgesetz folgendes sicherstellen:

  • Schaffung einer Organisation zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz,
  • Durchführung u. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 u. 6 Arbeitsschutzgesetz,
  • Unterweisung der Beschäftigten in das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
  • Festlegung von Prüffristen der verwendeten Arbeitsmittel,
  • Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung,
  • Bereitstellung erforderlicher persönlicher Schutzausstattungen (PSA) wie (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm usw.),
  • Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen,
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

Pflichten der Arbeitnehmer

Im Folgenden sind einige Pflichten der Arbeitnehmer bzgl. Arbeitsschutz dargestellt. Die Arbeitnehmer und auch die Arbeitnehmervertretung (z.B. Betriebsrat gemäß Betriebsverfassungsgesetz) haben gewisse Pflichten im Arbeitsschutz. So muss jeder Arbeitnehmer grundsätzlich alles dafür tun, dass seine Gesundheit erhalten bleibt. Hierzu muss er gemäß Arbeitsschutzgesetz folgendes sicherstellen:

  • Befolgung aller Arbeitssicherheitsanweisungen des Arbeitgebers,
  • Bestimmungsgemäße Verwendung aller bereitgestellten Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte, Arbeitsstoffe, PSA usw.),
  • Duldung von erforderlichen arbeitsmedizinischen Pflichtuntersuchungen
  • Unterstützung des Arbeitgebers incl. Vorgesetzten bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen z.B. durch Meldung sicherheitsrelevanter Mängel,

Darüber hinaus hat jeder Arbeitnehmer das Recht, Vorschläge zur Verbesserung bzw. zur Reduzierung von Gefährdungen am Arbeitsplatz dem Arbeitgeber zu unterbreiten. Gerne beraten wir Sie zum Arbeitsschutz in München.

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