Der Begriff Arbeitsschutz steht für alle Maßnahmen die dazu dienen, Gefährdungen die eine Erkrankung oder Unfall auslösen können, zu reduzieren.
Diese Maßnahmen werden in technische, organisatorische oder personelle Gruppen unterteilt. Man spricht vom sogenannten TOP-Prinzip. Um die Gefährdungen wirksam zu reduzieren gibt es im Bereich des Arbeitsschutzes gesetzliche Verpflichtungen für jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ziele im Arbeitsschutz
Gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz ist in vielen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften sowie in Technischen Regeln und Normen geregelt. Im folgenden Link ist eine kleine Auswahl der vielfältigen Vorschriften aus dem Bereich der Arbeitssicherheit dargestellt. Die wesentlichen Pflichten sind jedoch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) aufgeführt. Hieraus ergeben sich die wesentlichen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Pflichten der Arbeitgeber
Im Folgenden sind einige Pflichten der Arbeitgeber bzgl. Arbeitsschutz dargestellt. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, um Gefährdungen seiner Arbeitnehmer zu verhindern. Hierzu muss er gemäß Arbeitsschutzgesetz folgendes sicherstellen:
Pflichten der Arbeitnehmer
Im Folgenden sind einige Pflichten der Arbeitnehmer bzgl. Arbeitsschutz dargestellt. Die Arbeitnehmer und auch die Arbeitnehmervertretung (z.B. Betriebsrat gemäß Betriebsverfassungsgesetz) haben gewisse Pflichten im Arbeitsschutz. So muss jeder Arbeitnehmer grundsätzlich alles dafür tun, dass seine Gesundheit erhalten bleibt. Hierzu muss er gemäß Arbeitsschutzgesetz folgendes sicherstellen:
Darüber hinaus hat jeder Arbeitnehmer das Recht, Vorschläge zur Verbesserung bzw. zur Reduzierung von Gefährdungen am Arbeitsplatz dem Arbeitgeber zu unterbreiten. Gerne beraten wir Sie zum Arbeitsschutz in München.