Grundsätzliches für Arbeitsmittel

Nahezu jedes Arbeitsmittel unterliegt einer regelmäßigen Prüfpflicht. Darum ist der Arbeitgeber verpflichtet den Prüfumfang jedes Arbeitsmittels festzulegen. Dies wird im Allgemeinen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Hierbei gilt zu beachten, dass bei bestimmten Arbeitsmitteln (wie z.B. Druckbehälter) die Prüffrist und die Prüforganisation (z.B. ZÜS) gesetzlich festgelegt ist. In dem Fall darf von der Prüffrist nicht abgewichen werden.
Grundsätzlich sollte bei der bei der Festlegung des Prüfumfangs wie folgt vorgegangen werden:

Vorgehensweise bei der Festlegung von Prüffristen

Schritt 1

Beschaffung der Herstellerinformationen für das Arbeitsmittel (Bedienungsanleitung, Datenblatt).

Schritt 2

Prüfung ob das Arbeitsmittel oder die Anlage nach Herstellerangaben genutzt wird.

Schritt 3

Prüfung ob bereits gesetzliche Prüffristen (z.B. nach der Betriebssicherheitsverordnung, usw.) festgelegt sind.

Schritt 4

Prüfung ob in anderen Regeln (z.B. TRBS) oder Vorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 3) Prüffristen vorgeschlagen oder festgelegt sind.

Schritt 5

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist unter Berücksichtigung der Betriebsart, der Belastung, der Umgebungsbedingungen und der Einsatzdauer zu prüfen, ob die Fristen ausreichend bemessen sind.

Schritt 6

Abschließende Festlegung der Arbeitsmittelprüfung und Qualifikation des Prüfpersonals.

Viele Unternehmen erstellen hierzu Checklisten, um den Prüfumfang eindeutig festzulegen. Wir unterstützen Sie gern.

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