Nahezu jedes Arbeitsmittel unterliegt einer regelmäßigen Prüfpflicht. Darum ist der Arbeitgeber verpflichtet den Prüfumfang jedes Arbeitsmittels festzulegen. Dies wird im Allgemeinen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Hierbei gilt zu beachten, dass bei bestimmten Arbeitsmitteln (wie z.B. Druckbehälter) die Prüffrist und die Prüforganisation (z.B. ZÜS) gesetzlich festgelegt ist. In dem Fall darf von der Prüffrist nicht abgewichen werden.
Grundsätzlich sollte bei der bei der Festlegung des Prüfumfangs wie folgt vorgegangen werden:
Grundsätzliches für Arbeitsmittel
Vorgehensweise bei der Festlegung von Prüffristen
Viele Unternehmen erstellen hierzu Checklisten, um den Prüfumfang eindeutig festzulegen. Wir unterstützen Sie gern.