Explosionsschutzdokument
Der Explosionsschutz ist seit dem 01.07.2015 nicht mehr in der Betriebssicherheitsverordnung, sondern in der Gefahrstoffverordnung geregelt.
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Der Explosionsschutz ist seit dem 01.07.2015 nicht mehr in der Betriebssicherheitsverordnung, sondern in der Gefahrstoffverordnung geregelt.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 u. 6 ArbSchG) geforderte Maßnahme des Arbeitgebers.
Die Gefährdungsfaktoren stellen Gefährdungen dar, die je nach Wirksamwerden der gefahrbringenden Bedingung einen Unfall oder eine berufbedingte Erkrankung hervorufen können.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen können viele Gefährdungen entstehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften erlassen, welche eingehalten werden müssen.
Bei Arbeiten mit Gerüsten können vielseitige Gefährdungen vorhanden, die unter Umständen zu Unfällen führen können. Aus diesem Grund ist jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetzund nach der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, nur sichere Gerüste bereitzustellen und zu betreiben. Um dies zu gewährleisten gibt es zahlreiche Verpflichtungen für den Gerüstbauer und den Gerüstnutzer bzw. Gerüstbetreiber.
Als Ingenieurbüro unterstützen wie Sie im Bereich Qualitätsmanagement. Unser Service ist darauf ausgerichtet, Sie individuell zur Zertifizierungsreife zu führen.
Lärm kann Ihre Mitarbeiter krank machen. Insbesondere dann, wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.
Darüber hinaus kann Lärm eine psychische Belastung für Ihre Mitarbeiter darstellen.
Dies wiederum kann zu Arbeitsausfällen und somit zu erhöhten Kosten im Unternehmen führen.
Daher ist es wichtig, durch fachkundige Lärmmessungen Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen.
Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetzund nach der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, nur sichere Leitern bereitzustellen.