Arbeitsmittelprüfungen
Nahezu jedes Arbeitsmittel unterliegt einer regelmäßigen Prüfpflicht. Darum ist der Arbeitgeber verpflichtet den Prüfumfang jedes Arbeitsmittels festzulegen.
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Nahezu jedes Arbeitsmittel unterliegt einer regelmäßigen Prüfpflicht. Darum ist der Arbeitgeber verpflichtet den Prüfumfang jedes Arbeitsmittels festzulegen.
Der Begriff Arbeitsschutz steht für alle Maßnahmen die dazu dienen, Gefährdungen die eine Erkrankung oder Unfall auslösen können, zu reduzieren.
Die Arbeitsstättenrichtlinen machen konkrete Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsstätten.
Eine regelmäßige Begehung der Arbeitsstätte ist im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) gefordert.
Eine regelmäßige Betriebsbegehung der Arbeitsstätte ist im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) gefordert.
Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, Zellkulturen sowie Parasiten die beim Menschen Infektionen, Krankheiten sowie sensibilisierende und toxische Wirkungen hervorufen können.
Auch eine ungenügende Büroakustik kann zu psychischen Belastungen der Mitarbeiter führen. Durch Lärmmessungen im Bereich
der Büroakustik kann Handlungsbedarf erkannt und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.“
Die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) regelt die Sicherheit der Mitarbeiter vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz.
Kann beim Betreiben von Anlagen oder bei sonstigen Tätigkeiten der Beschäftigten die Bildung explosiver Atmosphäre nicht sicher verhindert werden, ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes Pflicht für alle Arbeitgeber.