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Sicherheitstechnische Betreuung

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Sicherheitstechnische Betreuung


Die sicherheitstechnische Betreuung ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine gesetzlich geforderte Pflicht für Unternehmen. Hierbei gehts es insbesondere um Fürsorge gegenüber dem Mitarbeiter. Gundsätzlich sollen durch die sicherheitstechnische Betreuung Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen verhindert werden. Hierzu sind viele Einzelmaßnahmen des Unternehmers erforderlich.

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Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen Regelungen der Berufsgenossenschaften erreicht werden.

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Ingenieurberatung Koch
Guido Koch
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