Lexikon
MIT WISSEN GEWISSHEIT
Sicherheitstechnische Betreuung
Die sicherheitstechnische Betreuung ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
eine gesetzlich geforderte Pflicht für Unternehmen.
Hierbei gehts es insbesondere um Fürsorge gegenüber dem Mitarbeiter. Gundsätzlich sollen durch die sicherheitstechnische
Betreuung Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen verhindert werden.
Hierzu sind viele Einzelmaßnahmen
des Unternehmers erforderlich.
AKTUELLES & TIPPS
Fördergelder für Beratungen nutzen
Für Beratungen im Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltschutz
gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Je nach Beratung werden bis zu 50 % der Kosten übernommen.
Neue Einsatzzeiten
Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die
sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen
Regelungen der Berufsgenossenschaften erreicht werden.
Ingenieurberatung Koch
Guido Koch
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