Handlauf
NORMEN UND VORSCHRIFTEN
in Bayern
Handlauf
Allgemeines
Der Handlauf ist eines der wesentliches Voraussetzungen, um eine Treppe sicher überwinden zu können.
Leider wird der Handlauf oft als Zierde betrachtet. Darüber hinaus wird die Installation von Handläufen oft vergessen. Im Folgenden sind
die wesentlichen Vorschriften und Normen aufgeführt.
Normen und Vorschriften
Grundsätzlich gilt für die Ausgestaltung von Handläufen die jeweilige Landesbauordnung. Darüber hinaus sind in der
DIN 18065 die Vorgaben enthalten.
Vorgaben nach der DIN 18065
- Anbringungshöhe des Handlaufs: 80 – 115 cm,
- Griffbreite des Handlaufs: 2,5 bis 6 cm,
- Seitenabstand ( z. B. zu benachbarten Bauteilen): mind. 5 cm,
- Handlaufunterbrechungen sind von 5 cm bis 20 cm in Wohngebäuden mit einer maximalen Höhendifferenz
(von Oberkante zu Oberkante) von 20 cm zulässig,
- griffsichere und kontrastreiche Führung des Handlaufs bis 30 cm über der letzten Stufe,
- keine Handlaufunterbrechungen in öffentlichen Gebäuden.
Folgerungen
Wenn die Handläufe gemäß den oben aufgeführten Vorgaben regelmäßig vor Ort überprüft werden
(z.B. bei der jährlichen Betriebsbegehung), wird das Gefährdungsrisiko für Mitarbeiter und Besucher erheblich reduziert.
Die Erfahrung zeigt, dass oft auch dort Mängel (z.B. im Neubau) entdeckt werden, wo man sie nicht vermuten würde.
KONTAKT
Guido Koch
Untere Parkstraße 8
85540 München / Haar
Telefon: 089 80923386
Mobil: 01578 3612619
E-Mail: info(ät)ims-koch.de
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