Lexikon
MIT WISSEN GEWISSHEIT
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Gefahrstoffverordnung regelt Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers zur Reduzierung der
Gefährdungen durch Gefahrstoffe. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer erst dann eingesetzt werden, wenn die
Gefährdungsbeurteilung und die ggf. erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bzgl. der
Gefahrstoffe durchgeführt sind.
AKTUELLES & TIPPS
Fördergelder für Beratungen nutzen
Für Beratungen im Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltschutz
gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Je nach Beratung werden bis zu 50 % der Kosten übernommen.
Neue Einsatzzeiten
Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die
sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen
Regelungen der Beufsgenossenschaften erreicht werden.
Ingenieurberatung Koch
Guido Koch
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