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Gefahrstoffverordnung

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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)


Die Gefahrstoffverordnung regelt Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers zur Reduzierung der Gefährdungen durch Gefahrstoffe. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer erst dann eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung und die ggf. erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bzgl. der Gefahrstoffe durchgeführt sind.

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