Lexikon
MIT WISSEN GEWISSHEIT
Gefahrgutbeauftragter
Wer benötigt ihn?
Alle Unternehmen, die Gefahrgut transportieren, transportieren lassen oder am
Transport beteiligt sind (z.B. Absender, Verlader, Befüller) müssen einen Gefahrgutbeauftragten
beauftragen bzw. bestellen. Ausgenommen hiervon sind Unternehmen die nur begrenzte Mengen verschicken,
Transport nur mit freigestellten Beförderungseinheiten durchführen, Gefahrgüter nur empfangen,
innerbetrieblich weniger als 50 to im Jahr transportieren. Näheres regelt die ADR Abschnitt 1.1.3.6.
Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten
- Beraten des Unternehmers bei der richtigen Umsetzung der Gefahrgutverordnung
und Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheitsmängeln vorschlagen.
- Überwachen der Einhaltung der Vorschriften, z.B. ordnungsgemäße Verpackung, sichere Verladung,
richtige Kennzeichnung der Transporte.
- Unverzüglich alle Mängel anzeigen, die die Sicherheit beim Transport und der Verladung gefährden.
- Jahresberichtserstellung mit Auskunft über die Art und die Menge der transportierten Güter,
über Unfälle und Verbesserungsmaßnahmen.
Qualifikation des Gefahrgutbeauftragten
Der Gefahrgutbeauftragte muß den EG-Schulungsnachweis haben. Den Schulungsnachweis
kann man bei der IHK erwerben.
AKTUELLES & TIPPS
Fördergelder für Beratungen nutzen
Für Beratungen im Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltschutz
gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Je nach Beratung werden bis zu 50 % der Kosten übernommen.
Beförderungspapier erstellen, hier kostenloses Programm nutzen
Das Erstellen von Beförderungspapieren ist eine notwendige Pflicht beim Transport von
Gütern. Je nach Nutzung von Softwaretools ist die Erstellung sehr aufwendig. Auf der folgenden Internetseite
wird ein sehr effektives und einfaches Exceltool zur kostenlosen Nutzung angeboten.
Ingenieurberatung Koch
Guido Koch
Untere Parkstraße 8
85540 Haar
Telefon: 089 466608
Mobil: 01578 3612619
E-Mail: info@ims-koch.de