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Gefahrgutbeauftragter

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Gefahrgutbeauftragter


Wer benötigt ihn?

Alle Unternehmen, die Gefahrgut transportieren, transportieren lassen oder am Transport beteiligt sind (z.B. Absender, Verlader, Befüller) müssen einen Gefahrgutbeauftragten beauftragen bzw. bestellen. Ausgenommen hiervon sind Unternehmen die nur begrenzte Mengen verschicken, Transport nur mit freigestellten Beförderungseinheiten durchführen, Gefahrgüter nur empfangen, innerbetrieblich weniger als 50 to im Jahr transportieren. Näheres regelt die ADR Abschnitt 1.1.3.6.

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten


Qualifikation des Gefahrgutbeauftragten

Der Gefahrgutbeauftragte muß den EG-Schulungsnachweis haben. Den Schulungsnachweis kann man bei der IHK erwerben.

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