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Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung


Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 u. 6 ArbSchG) geforderte Maßnahme des Arbeitgebers. Sie stellt die Grundlage aller erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen dar. Je nach Art der Gefährdung (z.B. Umgang mit Gefahrstoffe) ist sie unter Umständen vor der Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung sollte nach folgenden 7 Handlungsschritten durchgeführt werden:

  • 1. Schritt: Analyse (Beschreibung der Tätigkeiten, Ermittlung der Gefährdungsfaktoren)
  • 2. Schritt: Beurteilung (Risikobewertung z.B. nach Nohl, Zürich)
  • 3. Schritt: Setzen von Schutzzielen
  • 4. Schritt: Entwicklung von Lösungsalternativen
  • 5. Schritt: Auswahl der Lösung
  • 6. Schritt: Umsetzung der Lösung
  • 7. Schritt: Wirkungskontrolle (z.B. durch regelmäßige Begehungen)

Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber die Art und Weise der Dokumentation nicht vor. Daher wird die Gefährdungsbeurteilung oft anhand von Checklisten, Muster und Beispiele durchgeführt. Folgende Bestandteile sollten in den jeweiligen Muster und Beispiele enthalten sein:

  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen mit Risikobewertung)
  • festgelegte Schutzmaßnahmen
  • Ergebnis der Wirksamkeitsüberprüfung der Schutzmaßnahmen

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