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Explosionsschutzdokument

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Explosionsschutzdokument


Gemäß § 3 derBetriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitsgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festzustellen ob eine Gefährdung durch explosive Atmosphäre vorhanden ist. Grundsätzlich gilt, dass Handlungsbedarf ab einer gefahrdrohenden Menge von 10 Liter explosive Atmosphäre besteht. Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung durch explosive Atmosphäre festgestellt, so ist nach § 6 der Betriebssicherheitsverordnung ein Explosionsschutz-dokument zu erstellen. Das Explosionsschutzdokument enthält eine objektbezogene Gefährdungs-beurteilung. Hierbei werden unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Gegebenheiten sowie der chemischen und physikalischen Eigenschaften der Stoffe, Schutzmaßnahmen entwickelt. Folgende Bestandteile sollten immer enthalten sein:

Bestandteile und Gliederung des Explosionsschutzdokuments


Vorschriften, Normen, Informationen zum Explosionsschutzdokument


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