Lexikon
Explosionsschutzdokument
Explosionsschutzdokument
Gemäß § 3 derBetriebssicherheitsverordnung
hat der Arbeitsgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festzustellen ob eine Gefährdung durch explosive Atmosphäre vorhanden ist.
Grundsätzlich gilt, dass Handlungsbedarf ab einer gefahrdrohenden Menge von 10 Liter explosive Atmosphäre besteht. Wird im Rahmen
der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung durch explosive Atmosphäre festgestellt, so ist nach § 6 der Betriebssicherheitsverordnung ein
Explosionsschutz-dokument zu erstellen. Das Explosionsschutzdokument enthält eine objektbezogene Gefährdungs-beurteilung.
Hierbei werden unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Gegebenheiten sowie der chemischen und
physikalischen Eigenschaften der Stoffe, Schutzmaßnahmen entwickelt. Folgende Bestandteile sollten immer enthalten sein:
Bestandteile und Gliederung des Explosionsschutzdokuments
- Kurzbeschreibung der Anlage und Infrastruktur
- Beschreibung der Tätigkeiten und Verfahren
- Verwendete Stoffe und Mengen
- Beurteilung der Entstehung explosiver Atmosphäre
- Zoneneinteilung und Zonenplan
- Beschreibung der Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch und personell)
Vorschriften, Normen, Informationen zum Explosionsschutzdokument
KONTAKT
Guido Koch
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Für Beratungen im Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltschutz
gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Je nach Beratung werden bis zu 50 % der Kosten übernommen.
Neue Einsatzzeiten
Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die
sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen
Regelungen der Beufsgenossenschaften erreicht werden.