Lexikon
MIT WISSEN GEWISSHEIT
Explosionsschutz
Kann beim Betreiben von Anlagen oder bei sonstigen Tätigkeiten der
Beschäftigten die Bildung explosiver Atmosphäre nicht sicher verhindert werden,
ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes Pflicht für alle Arbeitgeber.
Eine explosive Atmosphäre kann durch Gase, Nebel, Dämpfe oder Staub hervorgerufen werden.
Mit folgenden Schritten kann eine Gefährdung durch Explosion verhindert werden.
Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionen
- Verhinderung der Bildung explosiver Atmosphäre (Staub u. Dämpfe)
- Verhinderung des Zusammentreffens von brennbaren Stoffen, Zündquellen und Sauerstoff
- erhinderung der Bildung einer gefahrdrohenden Menge (10 Liter) z. B. durch Konzentrationsbegrenzung
oder durch Lüftungsmaßnahmen
- ermeidung von Zündquellen (Feuer, Funken, statische Aufladung, heisse Oberflächen, Blitze)
- Festlegung aller Maßnahmen incl. Zoneneinteilung im
Explosionsschutzdokument
Vorschriften und Regeln zum Explosionsschutz
- Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)
- EU-Richtlinie 94/9/EG (ATEX 104a bzw. ATEX 95) für Hersteller
- EU-Richtlinie 99/92/EG (Atex 118a bzw. ATEX 137) für Betreiber
- Gefahrstoffverordnung(GefStoffV)
- Explosionsschutzregeln BGR 104
- BGI 740 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
AKTUELLES & TIPPS
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Für Beratungen im Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltschutz
gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Je nach Beratung werden bis zu 50 % der Kosten übernommen.
Neue Einsatzzeiten
Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die
sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen
Regelungen der Beufsgenossenschaften erreicht werden.
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