Lexikon
MIT WISSEN GEWISSHEIT
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine Rechtsgrundlage für das sichere Betreiben von
Arbeitsmitteln und Anlagen.
Sie enthält allgemeine, gemeinsame und besondere Vorschriften für das Betreiben von Arbeitsmittel und Anlagen.
Darüber hinaus sind in den ensprechenden Anlagen Mindestvorschriften für Tätigkeiten in explosiven Bereichen
und für das Betreiben von Druckgeräten enthalten.
AKTUELLES & TIPPS
Fördergelder für Beratungen nutzen
Für Beratungen im Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltschutz
gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Je nach Beratung werden bis zu 50 % der Kosten übernommen.
Neue Einsatzzeiten
Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die
sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen
Regelungen der Beufsgenossenschaften erreicht werden.
Ingenieurberatung Koch
Guido Koch
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