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Arbeitsstättenverordnung

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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)


Die Arbeitsstättenverordnung enthält grundsätzliche Vorgaben zum Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien wo entsprechende Arbeitsplätze eingerichtet sind. Hierzu geghören auch Verkehrswege, Fluchtwege, Lagerräume, Maschinenräume, Sozialräume, Pausenräume, Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte. Die Arbeitsstättenverordnung macht zu der oben aufgeführten Infrastruktur grundsätzliche Vorgaben. Konkrete Maßangaben sind in der jeweiligenArbeitsstättenrichtlinie vorhanden.

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