Lexikon
MIT WISSEN GEWISSHEIT
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung enthält grundsätzliche Vorgaben zum Betreiben von Arbeitsstätten.
Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien wo entsprechende Arbeitsplätze eingerichtet sind. Hierzu geghören
auch Verkehrswege, Fluchtwege, Lagerräume, Maschinenräume, Sozialräume, Pausenräume, Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte.
Die Arbeitsstättenverordnung macht zu der oben aufgeführten Infrastruktur grundsätzliche Vorgaben. Konkrete Maßangaben
sind in der jeweiligenArbeitsstättenrichtlinie
vorhanden.
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Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die
sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen
Regelungen der Berufsgenossenschaften erreicht werden.