Lexikon
Arbeitsstättenrichtlinien
Arbeitsstättenrichtlinien
Die Arbeitsstättenrichtlinen machen konkrete Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung von
Arbeitsstätten. Insbesondere werden konstruktive Angaben zu Verkehrswege, Fluchtwege, Lagerräume, Maschinenräume,
Sozialräume, Pausenräume, Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte gemacht. Zukünftig (vermutlich bis Ende 2012) werden
die derzeit noch gültigen Arbeitsstättenrichtlinien durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR)
ersetzt. Bis zur Einführung dieser neuen Arbeitsstättenregeln können die alten Arbeitsstättenrichtlinien als Orientierungshilfe
bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden. Da die Arbeitsstättenrichtlinien teilweise
den der Stand der Technik nicht mehr wiederspiegeln, ist die Nutzung mit Vorsicht zu genießen.
Folgende Arbeitsstättenrichtlinien sind noch bis Ende 2012 gültig:
Die "neuen" Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln ASR):
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AKTUELLES & TIPPS
Fördergelder für Beratungen nutzen
Für Beratungen im Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltschutz
gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Je nach Beratung werden bis zu 50 % der Kosten übernommen.
Neue Einsatzzeiten
Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die
sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen
Regelungen der Berufsgenossenschaften erreicht werden.