Impressum AGB Datenschutz Kontakt

Sie befinden sich hier:

Startseite

»

Lexikon

»

Arbeitssicherheitsgesetz

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)


Das Arbeitssicherheitsgesetz beschreibt die Aufgaben und Pflichten des Betriebsarztes sowie des Sicherheitsingenieurs bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Folgenden sind die wesentlichen Aufgaben naher erläutert.

Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Jeder Arbeitgeber muß nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für sein Unternehmen bestellen. Diese Fachkraft für Arbeitssicherheit muß folgende Qualifikation haben:


Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister ist als bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) in erste Linie beratend tätig. Das heisst, dass er grundsätzlich nicht weisungsbefugt ist. Demzufolge wirkt er bei sämtlichen Prozessen im Unternehmen nur beratend mit und bringt seine Fachexpertise entsprechend ein. Er übernimmt dabei folgende Aufgaben:


Ausbildung des Betriebsarztes

Jeder Arbeitgeber muß nach § 2 Arbeitssicherheitsgesetz einen Betriebsarzt für sein Unternehmen bestellen. Dieser Betriebsarzt muß folgende Qualifikation haben:


Aufgaben des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt ist ähnlich wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) in erste Linie beratend tätig. Er übernimmt folgende Aufgaben:


« zum Gesetz

« zurück zur Übersicht

KONTAKT


Guido Koch
Untere Parkstraße 8
85540 München / Haar

Telefon:   089 80923386
Mobil:       01578 3612619
E-Mail:      info(ät)ims-koch.de

» Anfrage...

AKTUELLES & TIPPS

Fördergelder für Beratungen nutzen

Für Beratungen im Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltschutz gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Je nach Beratung werden bis zu 50 % der Kosten übernommen.

» mehr...

Neue Einsatzzeiten

Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen Regelungen der Berufsgenossenschaften erreicht werden.

» mehr...

=