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Arbeitsschutzgesetz

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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)


Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) regelt alle erforderlichen Pflichten des Arbeitsgebers und des Arbeitsnehmers zur Verhinderung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Die hier aufgeführten Pflichten sind sehr umfangreich und können meist nur mit Hilfe einer fachkundigen Beratung im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung umgesetzt werden. Unter dem Begriff Arbeitsschutzsind die wesentlichen Aussagen zum Arbeitschutzgesetz zusammengefasst.

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