Lexikon
ARBEITSSCHUTZGESETZ
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz)
regelt alle erforderlichen Pflichten des Arbeitsgebers und des Arbeitsnehmers zur Verhinderung von Unfällen und
arbeitsbedingten Erkrankungen.
Die hier aufgeführten Pflichten sind sehr umfangreich und können meist nur mit Hilfe einer fachkundigen Beratung
im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung umgesetzt werden. Unter dem Begriff
Arbeitsschutzsind die wesentlichen Aussagen zum Arbeitschutzgesetz
zusammengefasst.
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AKTUELLES & TIPPS
Fördergelder für Beratungen nutzen
Für Beratungen im Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltschutz
gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Je nach Beratung werden bis zu 50 % der Kosten übernommen.
Neue Einsatzzeiten
Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die
sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen
Regelungen der Berufsgenossenschaften erreicht werden.