Für Beratungen bzgl. der sicherheitstechnische Betreuung
gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Je nach Beratung werden bis zu 50 % der Kosten in München übernommen.
Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die
sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen
Regelungen der Berufsgenossenschaften erreicht werden.