Fördergelder für Arbeitssicherheit
Fördergelder
Förderungen der BAFA
Für Unternehmensberatungen in den Bereichen Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltschutz
können unterschiedliche Fördergelder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden.
Hierbei können maximal 1500 Euro pro Beratung beantragt werden. Das Beratungskontingent kann bis zu 6000 Euro
pro Jahr ausgeschöpft werden.
Förderungen der Bayerischen Staatsregierung
Die Bayerische Staatsregierung fördert kleine und mittlere Unternehmen in Bayern
für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems. Hierbei können Unternehmen für die Implementierung eines
Arbeitsschutzmanagementssystems nach OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) entsprechende Fördergelder
beantragen. Nach Abnahmes des Managementsystems durch das Gewerbaufsichtsamt und bei verfügbaren Haushaltsmitteln
wird die Summe von 5000 Euro zur Verfügung gestellt.
KONTAKT
Guido Koch
Untere Parkstraße 8
85540 Haar
Telefon: 089 80923386
Mobil: 01578 3612619
E-Mail: info(ät)ims-koch.de
AKTUELLES & TIPPS
Neue Gefahrstoffverordnung, Handlungsbedarf für Unternehmen
Seit Dezember 2010 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft. Zahlreiche
Maßnahmen der Arbeitssicherheit müssen im Unternehmen umgesetzt werden. Hierfür muß die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden.
Neue Einsatzzeiten ab 01/2011
Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die
sicherheitstechnische Betreuung fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen
Regelungen der Berufsgenossenschaften erreicht werden.