Arbeitssicherheit
ERFOLGREICH MIT SICHERHEIT
in München
Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit in München
Die Arbeitssicherheit ist Bestandteil des Qualitätsmanagements im Unternehmen.
Hierbei geht es nicht nur um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes bzw. der
Arbeitssicherheit, sondern um Optimierung und Förderung der Ressourcen im Unternehmen.
Meine Partner und Ich übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung und bieten Ihnen ein Komfortpaket
der Arbeitssicherheit in Bayern in den Städten
München, Rosenheim, Bad Tölz, Nürnberg, Bamberg, Bayreuth usw.
Leistungen Arbeitssicherheit
- Einführung eines Arbeitsschutzmanagements
(z.B. OHSAS, SCC, OHRIS)
- Organisation der
arbeitsmedizinischen Betreuung
- Durchführung der Gefährdungsanalysen,
Gefährdungsbeurteilungen
- Dokumentationen Arbeitssicherheit(Handbuch, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilung,
Gefährdungsanalyse, Brandschutzordnung, Protokolle usw.)
- Explosionsschutz, z.B. Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe nach EMKG (inkl. Substitutionsprüfung, Gefahrstoffkataster)
- Arbeitsmittelprüfungen, Organisation der Prüfung Ihrer prüfpflichtigen Arbeitsmittel
- Betriebsbegehungen
- UnterweisungenundSchulungender Führungskräfte und Mitarbeiter
- Durchführung Arbeitsschutzausschusssitzungen
Nutzen
Ziel ist eine Rundumbetreuung bei der Sie sich nicht mehr um Einzelheiten der Arbeitssicherheit kümmern müssen.
Dadurch binden Sie keine wertvollen Ressourcen und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
KONTAKT
Guido Koch
Untere Parkstraße 8
85540 München / Haar
Telefon: 089 80923386
Mobil: 01578 3612619
E-Mail: info(ät)ims-koch.de
AKTUELLES & TIPPS
Fördergelder für Beratungen nutzen
Für Beratungen im Bereich der Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Je nach Beratung werden bis zu 50 % der Kosten in München übernommen.
Neue Einsatzzeiten ab 01/2011
Die neue DGUV Vorschrift 2 legt neue Ein- satzzeiten für die
Betreuung im Arbeitsschutz fest. Dadurch soll eine Harmo- nisierung der bisherigen
Regelungen der Berufsgenossenschaften erreicht werden.
Neue Gefahrstoffverordnung, Handlungsbedarf für Unternehmen
Seit Dezember 2010 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft. Zahlreiche
Maßnahmen der Arbeitssicherheit müssen im Unternehmen umgesetzt werden. Hierfür muß die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden.